Mo, 05.02.2024
19:30
Bürgerversammlung - Escherlich
Ort: Sportheim Escherlich

Hier ist Gelegenheit  für Sie, Ihre Fragen, Kritik und Vorschläge gegenüber Bürgermeister, Verwaltung und Stadtrat vorzutragen. Soweit Anliegen und Fragen nicht direkt vor Ort behandelt werden können, sind sie innerhalb von 3 Monaten zu behandeln (siehe unten),

Hinweis: wenn Sie keine Gelegenheit haben, zu einer der Bürgerversammlungen zu kommen: zu Beginn jeder Stadtratssitzung können Sie in der "Bürgerfragestunde" Ihr Anliegen vortragen.

 


Mindestens 1 x jährlich soll laut Gemeindeordnung Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) stattfinden
Dort ist unter anderem festgelegt:

...
(3) 1Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten. 2Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen; der Vorsitzende soll einem Vertreter der Aufsichtsbehörde auf Verlangen das Wort erteilen. 3Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. 4Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürger.
(4) 1Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.