27.07.2021
Ortstermin Thema "Pförtnerampeln"

Aufgrund des FW-Antrags zur Einführung von Pförtnerampeln, um die Oberstadt vom Stau zu entlasten, fand am 27.7.21 ein Ortstermin zusammen mit Vertretern des Straßenbauamts statt.

Zuerst einmal ein Kompliment an das Straßenbauamt: 5 Vertreter einschl. des für die Ampelsteuerung zuständigen Mitarbeiters der Fa. Yunex (früher Siemens) haben sich wirklich Zeit für unser Anliegen genommen und die technischen und rechtlichen Möglichkeiten ausführlich erläutert!

Das Ergebnis kurz und knapp: Pförtnerampeln zu Zwecken der Verkehrslenkung / -reduzierung im Innerortsbereich sind in Bayern (anders als in anderen Bundesländern) schlicht und einfach verkehrsrechtlich nicht zugelassen!

Das Angebot des Straßenbauamts: Stadtverwaltung und Stadtrat können sich überlegen, welche alternativen Möglichkeiten sie zur Entlastung der Oberstadt von Stau durch mögliche Änderungen an der Ampelsteuerung sehen, das Straßenbauamt wird diese gerne prüfen und bei einer Umsetzung unterstützen.

Der Haken in unseren Augen: ohne Pförtnerampeln ist das Ziel einer Stauentlastung der Oberstadt nicht zu erreichen. Klar kann man durch Ampelsteuerung versuchen, den Verkehrsdurchfluss in der Oberstadt zu beschleunigen auf Kosten anderer Verkehrsflüsse. Aber nachdem die Fahrzeugmengen bei Stau auf der A9 ja praktisch "unendlich" groß sind, wird das auf die Stausituation INNERHALB der Oberstadt wohl keinen großen Einfluss haben, es werden vielleicht sogar eher mehr Fahrzeuge angelockt, weil Einheimische dann wissen, dass man auch bei Stau schnell durch den Ort hindurchkommt. Das ist unserer Meinung nach keine Lösung!

Unsere Erfahrungen aufgrund von Anfragen / Anregungen in den letzten Jahren: In Bayern gilt das "Primat des fließenden Verkehrs". Die bedeutet:

  • Stationäre Blitzer zur Geschwindigkeitsreduzierung sind nicht zulässig (nur an Unfallschwerpunkten)
  • Ampeln zur Geschwindigkeitssteuerung sind nicht zulässig (in anderen Bundesländern können Ampeln z.B. so gesteuert werden, dass nachts Ampeln grundsätzlich auf Rot stehen und z.B. per Induktionsschleife für ankommende Fahrzeuge bei der zugelassenen Geschwindigkeit auf grün umschaltet - "Raser" müssen also bremsen / anhalten)
  • Pförtnerampeln sind nicht zulässig

Vielleicht wäre auch in Bayern ein Umdenken zugunsten von Anwohnern und Aufenthaltsqualität in Orten notwendig?


Unten finden Sie den FW-Antrag